# Ein Egoshooterverbot – eine Frage der Definition

Der Begriff Egoshooter stellt die Egoshooter in die Tradtion der Shooter. Space Invaders war einer der Begründer der Familie der Shooters und darin eingeschlossen die Shoot’emUps. Diese Richtung hat sich seit den 70er Jahren stetig entwickelt über Spiele wie 1942, R-Type bis zu Raiden. Wolfenstein und Doom haben die Familie dann um die Gruppe Egoshooter erweitert. In der neuen Kategorie „Egoshooter“ wird nun statt von oben in der 3rdPerson in der Egoperspektive agiert. Seit der Entdeckung der Egoshooter als verbreiteter Zeitvertreib und dem Finden von Egoshootern bei Jugendlichen die „Amok“ liefen, vor allem von „wissenschaftlicher“ (Herr Pfeiffer ?) und politischer Seite („Die Verrohung der Jugend“ etc.) ein neues Wort eingeführt: das  „Killerspiel“. Dabei wird die Realität mit dem Spiel kurzgeschlossen und es findet in dieser Argumentation eine Koppelung von fiktionaler Gewalt mit realer Gewalt statt. (Spannenderweise sollte man ähnlich auch Filme verbieten oder gar Theater, denn dort werden die Handlungen viel realer umgesetzt als im Virtuellen)

Oder doch nicht ? Die Frage,was nun genau verboten werden soll (in 2 Monaten muss ein Gesetz vorgelegt werden), ist dabei abhängig vom Begriff „Killerspiel“. Was umfasst es? Je nach Auslegung wird das auch Auswirkungen auf das sein, was man in Zukunft spielen darf und ökonomischer: Wieviel mit dieser Sparte von Spielen umgesetzt werden kann. Im engsten Fall – man nimmt alle Egoshooter – ist der Bereich vielleicht 10-15 Prozent gross, tendenz sinkend.

CASH: „Ein «Killerspiel-Verbot» würde die Schweizer Videospiel-Industrie jährlich gut 24 Millionen Franken kosten. Je nach Auslegung des Motionstextes sogar noch viel mehr.“
http://www.cash.ch/news/alle/killerspielverbot_jedes_zweite_waere_betroffen-891738-448

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